Neugestaltung Zentrum Kollbrunn
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| Ausgangslage |
Das Zentrum Kollbrunn ist Treffpunkt, Reisestation für Pendler und Versorgungsbasis des Dorfes Kollbrunn. Die Bahnhofstrasse und die Dorfstrasse/Bolsternstrasse sind zusammen mit der SBB-Linie und ihrer Station Kollbrunn die Lebensadern des Zentrums. Die moderne Siedlungsentwicklung von Kollbrunn wie auch der Region ist verbunden mit einer Ausrichtung auf die Arbeitsplätze in Winterthur und Zürich. Der Kundenkreis der Läden und Restaurants im Zentrum Kollbrunn setzt sich denn auch aus Ganztagsaufenthaltern, aus ortsansässigen Pendlern sowie aus Passanten zusammen.
Der Richtplan Verkehr der Region Winterthur und Umgebung sieht vor, die Barriere im Zentrum Kollbrunn zwischen Dorfstrasse und Bolsternstrasse aufzuheben, die Bosternstrasse nach Westen zu verschieben und mit einer Unterführung unter der SBB mit der Tösstalstrasse neu zu verbinden. Das kantonale Tiefbauamt hat das Projekt der Bolsternstrassenverlegung samt der SBB-Unterführung für die Gruppe der Strassenprojekte mit 1. Priorität vorgesehen. Mit der Realisierung wird im Verlauf der nächsten 5 Jahre gerechnet. Die Verlegung hat zur Folge, dass ein Teil des Passantenstromes und potenzieller Kundschaft am Zentrum Kollbrunn vorbeigeführt wird. Vor allem betrifft das die Pendler der hinterliegenden Wohngebiete Bolstern und Bolsternbuck sowie die Pendler aus dem Raum Elgg und der thurgauischen Nachbarschaft.
Die Verlegung der Bolsternstrasse beinflusst zum Teil auch die Bewegungen der übrigen Passanten in Kollbrunn. Insgesamt ist zu erwarten, dass ohne ergänzende Massnahmen die Chancen des Zentrums Kollbrunn als Treffpunkt und Einkaufsort geschmälert werden. Eine solche Entwicklung würde längerfristig die wirtschafltiche Grundlage des Zentrums in Frage stellen.
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| Studienauftrag |
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Planungskommission drei verschiedene Planungsbüros für einen Studienauftrag eingeladen. Grundlage für die Projektvorschläge war das Projekt der Verlegung der Bolsternstrasse (Eliminierung des Bahnübergangs). Damit werden Dorfstrasse und heutige Bolsternstrasse getrennt. Das Projekt soll folgende Punkte beinhalten:
- Verkehrsbeziehungen zwischen Zentrum Kollbrunn und dem übrigen Strassennetz des Dorfes (inkl. Beziehungsfunktionen für Motorfahrzeuge und Langsamverkehr);
- Ausgestaltung der Verkehrswege und der öffentlichen Räume zur Unterstützung der Zentrumsfunktion und der grösseren Sicherheit für den Langsamverkehr;
- Bushaltestelle Bahnhof Kollbrunn (verkehrstechnisch günstige Lösung für die Führung des Busses, wobei der Umsteigekonfort Bus/Bahn von grosser Bedeutung ist);
- Parkierung (Kurzzeitparkplätze beim Bahnhof, Parkplätze für Bahnreisende, Kundenparkplätze, Parkierungsanlagen und ihre Zufahrten auf privaten Arealen);
- Generelle Nutzungskonzeption im Gebiet Kapellenweg-Bahnhof (Nachweis der zweckmässigen Bebaubarkeit und Erschliessung, Möglichkeit der Zuammenfassung von Parkplätzen in einer Parkgarage);
- Sichere Schulwege zum Schulhaus Kollbrunn;
- Erschliessung des westlichen Teils des Schulareals über den Kappellenweg;
- Berücksichtigung der Baulinien für die Verlegung der Bolsternstrasse mit Unterfürhung der SBB;
- Randbedingungen (Einhaltung Bau- und Zonenordnung; Beanspruchung von Privatgrundstücken; Umgestaltung Bahnhof und Perronanlagen; Neubau Coop; Gesamtüberbauung ZKB; Erweiterungsmöblichkeit "Freie Missionsgemeinde"; Verkehrsberuhigter, multifunktionaler Zentrumsbereich; Zufahrt zu den Liegenschaften, Parkierungsmöglichkeiten für Geschäfte und Restaurants; Kreuzung Dorfstrasse/Tösstalstrasse).
Die Projektstudien wurden durch ein Gremium mit verschiedenen Vertretern (Gemeinde Zell, unabhängige Fachexperten, Mitglieder mit beratender Stimme) beurteilt. Aufrund einer vorgänig genau festgelegten Beurteilungstabelle ging die Projektstudie "läbesruum" des Ingenieurbüros Otto Hintermeister, Winterthur, als Sieger des Wettbewerbs hervor.
Damit die Neugestaltung des Zentrums Kollbrunn im Sinne der Projektstudie weiterbearbeitet werden kann, wurde vorerst das weitere Vorgehen festgelegt. |
| Weiteres Vorgehen |
Als Grundlage für stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Vorprojekt "Aufhebung SBB-Niveauübergang"
- Projekt "läbesruum" (Ergebnis des Studienauftrages)
Folgende Aufgaben werden daraus abgeleitet:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Bahnhofplatz;
- Verkehrsberuhigungsmassnahmen resp. Schulwegsicherung im Bereich Schulhaus/Kindergarten und Zentrum;
- Prüfen der Festsetzung von Baulinien am Kapellenweg für eine mögliche künftige Zufahrtsstrasse zur unteren Bahnhofstrasse;
- Prüfen der besseren Fuss- und Radwegverbindung des Töbeliquartiers zum Zentrum;
- Prüfen der besseren Zufahrtsmöglichkeit des Fliederweges zum Zentrum;
- Ausarbeitung von behördenverbindlichen Rahmenbedingungen für mögliche Investoren und Bauwillige im Bereich des Zentrums.
Diese Aufgaben, zusammengefasst in vier Bereiche, führen zu folgendem weiteren Vorgehen:
Massnahmen zur besseren Verkehrssicherheit in Dorfstrasse und Bahnhofplatz (Punkte 1+2)
- Zusammenstellen der heute bekannten Analysen und Massnahmenvorschläge als Grundlage;
- Ergänzende Analyse der Gefahrensituation und Risiken sowie die Ansprüche der Verkehrsteilnehmer und Anstösster an die Bereiche der Dorfstrasse und des Bahnhofplatzes sowie der Anforderungen des Kantons soweit nötig, Beachtung einer möglichen Etappierung (Sofortmassnahmen ohne Unterführung sowie längerfristige Lösung mit Unterführung);
- Entwurf des abgestimmten Massnahmenkonzepts mit Situationsplan und Beschrieb jeweils für 2 Etappen:
- 1. Etappe mit Sofortmassnahmen noch vor der Realisierung der
Unterführung
- 2. Etappe mit realisierter Unterführung und aufgehobenem SBB-
Nieveauübergang.
Es sind Varianten aufzuzeigen;
- Beratung der Massnahmenkonzepte in der Behörde;
- Besprechung mit Tiefbauamt, Kantonspolizei (Abt. Verkehr), Schule, SBB, betroffenen Privaten;
- Allfällige Ergänzungen;
- Begleitung einer Orientierungsveranstaltung;
- Bereinigung der Massnahmenkonzepte für Etappe 1+2;
- Ausfertigen Vorprojekte durch den Bauingenieur;
- Vorlage vor Gemeinderat;
- Vorlage vor Gemeindeversammlung;
- Etappenweise Ausführung unter Fachleitung des Bauingenieurs.
Massnahmen zur besseren Verbindung der Quartiere Töbelistrasse und Fliederweg mit dem Zentrum (Punket 4+5)
- Analyse der bestehenden Fuss- und Radwegverbindung zwischen Quartier und Zentrum sowie des Mankos durch das Vorprojekt "Aufhebung SBB-Niveauübergang";
- Erarbeiten der Wunschlinien der Fussgänger und Radfahrer zwischen Quartier und Zentrum;
- Entwurf von ergänzenden Wegverbindungen (in Varianten) zu einem Wegnetz;
- Beratung des Entwurfs in der Behörde;
- Begleitung einer Orientierungsveranstaltung;
- Bereinigung des Entwurfs des Wegnetzes;
- Ausarbeiten des Vorprojekts für neue kommunale Wegabschnitte des allfällig benötigten Landbedarfs, sowie Auflisten
- der allfälligen Ergänzung des Strassenvorprojekts zuhanden des
kantonalen Tiefbauamtes
- der allfälligen gewünschten Wegrechte auf privaten Parzellen
- des allfällig benötigten Landbedarfs;
- Kostenschätzung durch den beigezogenen Bauingenieur;
- Erstellen der Ausführungsprojekte für neue kommunale Wegverbindungen durch den Bauingenieur;
- Ausarbeiten der Vorverträge für allfällige gewünschte Wegrechte auf privaten Parzellen durch den beigezogenen Juristen;
- Vorlage der Ausführungsprojekte sowie allfälliger Vorverträge betr. Wegrechte vor Gemeinderat;
- Vorlage der Ausführungsprojekte vor Gemeindeversammlung;
- Eintrag von allfälligen Wegrechten auf privaten Parzellen in Grundbuch;
- Abstimmen der allfälligen Begehren auf Ergänzung des kantonalen Strassenprojekts mit dem kantonalen Tiefbauamt.
Vorprojekt und Baulinienplan für den Kapellenweg (Punkt 3)
- Erstellen eines Vorprojekts für den ausgebauten Kapellenweg durch den Verkehrsingenieur;
- Entwurf des Baulinienplans, dabei:
- Berücksichtigung der Anforderungen des Kantons an die Einmündung in die verlegte Bolsternstrasse durch die Abstimmung mit dem kantonalen Tiefbauamt;
- Berücksichtigung der Beurteilungspunkte im Bericht des Beurteilungsgremiums zum Studienauftrag Zentrum Kollbrunn;
- Vorlage vor Gemeinderat;
- Kantonale Vorprüfung;
- Öffentliche Auflage des Baulinienplans;
- Genehmigungsverfahren.
Entwurf von Rahmenbedingungen für mögliche Investoren und Bauwillige im Bereich des Zentrums (Punkt 6).
- Analyse der geäusserten Wünsche und Absichten der Grundeigentümer und Gewerbebetriebe im Zentrum Kollbrunn;
- Auflisten der Interessen der Öffentlichkeit im Zentrum Kollbrunn (als Entwurf);
- Enwurf eines Katalogs "Rahmenbedingungen" mit jenen Massnahmen und Tätigkeiten, die die Behörden massgeblich beeinflussen können sowie Bezeichnung der angestrebten Wirkung;
- Diskussion des Katalogs "Rahmenbedingungen" in der Planungskommission, allenfalls unter Beizug von Spezialisten nach Bedarf (Gemeindefinanzen, weiter Fachingenieure u.a.);
- Bereinigung des Katalogs "Rahmenbedingungen";
- Vorlage an den Gemeinderat zur Prüfung und Beschlussfassung.
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