Provisorische Steuerrechnung

Die provisorischen Steuerrechnungen werden neu im Mai versandt. Haben sich Ihre Einkommensverhältnisse erheblich verändert (z.B. durch Beendigung der Lehre oder Pensionierung), dann melden Sie sich bitte beim Steueramt, damit Ihre Steuerzahlungen für die laufende Steuerperiode den neuen Einkommensverhältnissen angepasst werden können.

Falls Sie bereits vor Erhalt der provisorischen Steuerrechnung Zahlungen leisten möchten, können Sie beim Steueramt ab Januar Einzahlungsscheine bestellen.

Definitive Steuerrechnung

Das Gemeindesteueramt erstellt aufgrund der Einschätzung gemäss der eingereichten Steuererklärung oder aufgrund eines Einschätzungsentscheids die definitive Steuerrechnung. In der Regel wird Ihnen diese in dem auf die Steuerperiode folgenden Jahr zugestellt.

Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Der in der Schlussrechnung festgelegte Steuerbetrag ist ab einem Verfalltag (i.d.R. der 30. September) bis zum Datum der Schlussrechnung zu verzinsen. Die vom Steuerpflichtigen vor dem Verfalltag geleisteten Zahlungen werden dabei zugunsten, diejenigen nach dem Verfalltag zulasten des Steuerpflichtigen verzinst. Die Zinsen stellen einen Teil der Schlussrechnung dar.

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