Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der ANIS AG registriert sein. Diese Datenbank wurde per 1. Januar 2016 durch die Tierdatenbank AMICUS abgelöst. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet, aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der Tierdatenbank AMICUS.

Meldepflicht an die Gemeinden sowie an die AMICUS

Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der Tierdatenbank AMICUS zu melden (www.amicus.ch, Telefon 0848 777 100).

Hundemarken abgeschafft

Seit 1. Januar 2007 wird auf die Ausgabe von Hundemarken verzichtet, da diese mit der Einführung des Mikrochips ihre Bedeutung als Kennzeichnungsmittel verlieren.

Zugehörige Objekte