Ein Besuchsaufenthalt ist für höchstens 3 Monate möglich. Personen, welche ein Visum für die Einreise in die Schweiz benötigen, müssen das Visumgesuch persönlich bei der an ihrem Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung einreichen.

Die Verpflichtungserklärung muss dem Gastgeber (Garant) in der Schweiz zugestellt werden, bei der die Person während des Besuches in der Schweiz wohnen und welche für sie bürgen wird. Der Gastgeber (Garant) ergänzt und unterschreibt die Verpflichtungserklärung und reicht diese persönlich mit den notwendigen Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle Zell ein. Die Einwohnerkontrolle überprüft die Verpflichtungserklärung und leitet diese an das Migrationsamt in Zürich weiter. Die Besucher können bei einem positiven Entscheid das Visum in ca. 4 Wochen bei der schweizerischen Vertretung abholen.

Zusammen mit der Verpflichtungserklärung ist allenfalls ein Nachweis über die abgeschlossene Reiseversicherung einzureichen.

Preis

Fr. 60.00 Bearbeitungsgebühr

Zugehörige Objekte