Dieses Zeugnis bezeugt die Handlungsfähigkeit einer Person, d.h. dass sie mündig (volljährig) und urteilsfähig (nicht bevormundet) ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt und kann auch direkt über den Online-Schalter bestellt werden.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird oft für folgendes benötigt:
  • Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften (Notariat)
  • Abschluss eines wichtigen Vertrages
  • Gastwirtschaftspatent und Klein- und Mittelverkaufspatent
  • Geschäftseröffnungen

Preis

Fr. 30.00

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