Die Gemeinde Zell führt ein kommunales Inventar über die Kunst- und kulturhistorischen Objekte. Allein durch diese Inventarisation steht ein Objekt nicht bereits unter Schutz. Es handelt sich dabei lediglich um eine Auflistung potenziell schutzwürdiger Objekte.

Ob und wie ein Schutzobjekt erhalten werden soll, entscheidet sich erst im Rahmen einer definitiven Schutzabklärung. Ist bei einem inventarisierten Objekt eine definitive Abklärung notwendig, so wird dem Grundeigentümer dies schriftlich mitgeteilt. Diese Anordnung bewirkt ein Verbot, am bezeichneten Objekt ohne Bewilligung der Baubehörde Zell Änderungen vorzunehmen. Das Veränderungsverbot fällt dahin, wenn nicht innert Jahresfrist eine dauernde Anordnung getroffen wird.

Zugehörige Objekte