Während des Jahres werden alle Geschäftsvorfälle im Hauptbuch festgehalten (Rechnungsführung). Am Jahresende wird die Buchhaltung abgeschlossen und in der Jahresrechnung dargestellt. Sie umfasst die Laufende Rechnung (Erfolgsrechnung), die Investitionsrechnung und die Bestandesrechnung (Bilanz).

Mit der Jahresrechnung wird der Voranschlag «abgerechnet». Grössere Abweichungen zwischen Voranschlag und Jahresrechnung werden begründet.

Fristen

bis 28. Februar:
Entwurf durch die Finanzverwaltung zu Handen des Gemeinderates

bis 31. März:
Verabschiedung der Rechnung durch den Gemeinderat

bis 15. Mai:
Prüfung und Antragstellung durch Rechnungsprüfungskommission

bis 30. Juni:
Verabschiedung durch die Gemeindeversammlung und Weiterleitung an den Bezirksrat

Zugehörige Objekte