Winterdienst
Zuständiges Amt: Werke Schneeräumung / Winterdienst (für parkierte Fahrzeuge) Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Strassen parkiert sind, behindern die Schneeräumungsarbeiten. Es besteht zudem die Gefahr, dass sie durch Schneeräumungs- und andere Winterdienstgeräte beschädigt werden. Auf solche Art entstandene Schäden sind vom Eigentümer des Fahrzeuges selbst zu tragen. Die Fahrzeugeigentümer werden um gebührende Rücksichtnahme ersucht.
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