| Wahl- und Abstimmungstermine |
| 17. Juni 2012 |
Eidg. + kantonale Abstimmungen
+ kommunale Abstimmung versch. Vorlagen + Teilrevision der Gemeindeordnung vom 17.05.2009 |
| 23. September 2012 |
Eidg. + kantonale Abstimmungen |
| 25. November 2012 |
Eidg. + kantonale Abstimmungen |
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| Urnenstandorte und Urnenöffnungszeiten |
Primarschulhaus Kollbrunn
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Sonntag, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr |
Primarschulhaus Langenhard
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Sonntag, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr |
| Altersheim im Spiegel, Rikon |
Sonntag, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr |
Heimstätte Rämismühle
"Haus Bethesda" |
Sonntag, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr |
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ACHTUNG - wichtiger Hinweis an die Stimmberechtigten: |
Seit 1. Januar 2010 müssen infolge einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte alle Stimmrechtsausweise unterschrieben werden, bevor sie dem Wahlbüro übergeben werden. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Stimmrechtsausweis neu auch dann unterschreiben müssen, wenn Sie persönlich an die Urne gehen oder Ihre Stimme vorzeitig am Schalter im Gemeindehaus abgeben.
Um Wartezeiten und Staus bei der Abfertigung durch das Urnenpersonal zu vermeiden, bitten wir Sie, den Stimmrechtausweis bereits zu unterschreiben, bevor Sie mit dem Stimmmaterial an die Urne gehen.
Bitte lesen Sie vor der Stimmabgabe die Anleitungen auf dem Stimmrechtsausweis und dem Stimmzettelkuvert genau durch!
Bei Fragen gibt die Gemeinderatskanzlei Zell unter Tel. 052 397 03 07 gerne Auskunft. |
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| Vorzeitige Stimmabgabe |
| Die vorzeitige Stimmabgabe ist in der Gemeindeverwaltung in Rikon ab Erhalt des Stimm-Materials während der Schalteröffnungszeiten möglich. |
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| Plan Urnenstandorte (PDF) |
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| Möglichkeiten der Stimmabgabe |
Briefliche Stimmabgabe
- durch Rücksendung des Stimmmaterials per Post
- durch Einwurf des Stimmmaterials im Briefkasten der Gemeindeverwaltung in Rikon bis Sonntag, 11.00 Uhr
Persönliche Stimmabgabe (oder durch Stellvertretung)
- an der Urne
- vorzeitig im Gemeindehaus in Rikon ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten
Stellvertretung an der Urne
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Jede stimmberechtigte Person darf zwei beliebige andere Personen
an der Urne vertreten. Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Personen im gleichen Haushalt leben.
- Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschrieben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben.
Tipp: Unterschreiben Sie den Stimmrechsausweis immer! Damit haben Sie Gewähr, dass Ihre Wahl- und Stimmzettel gültig sind. |
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| Stimmabgabe durch Stellvertretung |
| - Sie können sich durch eine andere in Ihrem Stimmkreis stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite und geben Sie diesen zusammen mit Ihren Wahl-/Stimmzetteln Ihrer Vertretung mit.
- Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
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| Briefliche Stimmabgabe |
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite.
- Legen Sie die Wahl-/Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
- Achten Sie darauf, dass nebenstehende Rücksende-Adresse durch das Kuvertfenster sichtbar ist.
- Geben Sie das Antwortkuvert rechzeitig zur Post. Wahl-/Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bir zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
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| Beachten Sie bitte diese Vorschriften, Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein. |
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| Wahlbüro |
Das Wahlbüro zählt 24 Mitglieder. Wer in Zell stimmberechtigt, wohnhaft und bereit ist, an bis zu fünf Sonntagen im Jahr zu arbeiten, kann sich gerne für die Mitarbeit im Wahlbüro melden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Derzeit besteht eine Warteliste. Gibt ein Mitglied des Wahlbüros während der Amtsdauer sein Amt auf, nimmt der Gemeinderat entsprechende Ersatzwahlen vor.
Weitere Auskünfte und Anmeldung bei der Gemeinderatskanzlei.
052 397 03 10
e-mail |