Die Gemeindeversammlung findet meistens vier Mal im Jahr statt. Teilnehmen können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Zell, abstimmen dürfen jedoch nur die Stimmberechtigten. Die Traktandenliste wird jeweils vier Wochen vor der nächsten Gemeindeversammlung im Tösstaler publiziert. Ebenso wird an alle Haushaltungen ein Weisungsbüchlein mit den wichtigsten Informationen zu den einzelnen Geschäften verteilt. Akten, Anträge und Stimmregister liegen 14 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.
 
Termine
Die Gemeindeversammlungen finden jeweils am Montag um 20.15 Uhr im Gemeindesaal Engelburg in Rikon statt. Nächste Termine:
25. Juni 2012
17. September 2012
10. Dezember 2012
 
Anfragerecht

Auszug aus dem Gemeindegesetz:

§ 51 Jedem/jeder Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu stellen. Die Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Sie teilt ihre Antwort dem/der Stimmberechtigten spätestens zu Beginn der Gemeindeversammlung schriftlich mit. Der/die Stimmberechtigte hat das Recht auf eine kurze Stellungnahme. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.
 
Apéro
Der Gemeinderat lädt die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger jeweils nach der Gemeindeversammlung zum traditionellen Apéro ein. Dieser Anlass soll Gelegenheit bieten, den Kontakt untereinander zu fördern.