Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Zell für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 30. August 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Zell innert der festgesetzten Frist kein Wahlvorschlag eingereicht worden.
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 25. Oktober 2024, 14.00 Uhr, neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Zell (wahlleitende Behörde), Spiegelacker 5, 8486 Rikon, eingereicht werden.
Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 18. Altersjahr vollendet hat und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Zell hat. (§ 23 GPR und Art. 20 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zell unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei, Spiegelacker 5, 8486 Rikon (E-Mail: info@zell.ch) bezogen werden.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte nicht erfüllt sind. Somit findet ein Wahlgang statt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Informationen
- Datum
- 18. Oktober 2024
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Zell