Gemeindeversammlung
Anfragerecht
Auszug aus dem Gemeindegesetz:
§ 17 Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeinderat. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Gemeindeversammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Gemeindeversammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Gemeindeversammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.
Apéro
Der Gemeinderat lädt die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger jeweils nach der Gemeindeversammlung zum traditionellen Apéro ein. Dieser Anlass soll Gelegenheit bieten, den Kontakt untereinander zu fördern.
Ort
8486 RikonNächste Versammlungen
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