Leitsätze und Legislaturziele des Gemeinderates

Darstellung Themenkreise für Leitsätze Gemeinderat

 

Leitsätze 2022 - 2026

  • Gesellschaft & Bildung
    Wir fördern und wertschätzen den Einbezug der Bevölkerung und kommunizieren transparent. Unsere Schulen und die ausserschulische Betreuung sind qualitativ hochstehend. Wir ermöglichen angemessene Wohn-, Arbeits- und Lebensräume für unsere Bevölkerung und betreiben eine zukunftsgerichtete Siedlungsentwicklung.

  • Finanzen & Gemeinde
    Wir schaffen gute Rahmenbedingungen für ein gesundes Gewerbe. Kontinuität und Stabilität im Finanzhaushalt sowie eine effiziente Verwaltung und Optimierung unserer Dienstleistungen sind uns wichtig. Für die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarsgemeinden sind wir offen.

  • Umwelt & Energie
    Wir verfolgen einen respektvollen Umgang mit unserer Umwelt und unserer naturnahen Umgebung. Wir engagieren uns für eine nachhaltige Entwicklung und fördern alternative Energieformen sowie klimaverträgliche Mobilität.

 

Legislaturziele 2022 - 2026

Aus den drei Leitsätzen fliessen die nachstehenden neun Legislaturziele für die Amtsdauer 2022 - 2026:

Legislaturziel 1: Die Bauprojekte Zellerbach und Rikoner Dorfbach sind festgesetzt.

Legislaturziel 2: Die neue Bau- und Zonenordnung ist in Kraft.

Legislaturziel 3: Die Mitarbeitenden der Gemeinde (inkl. Lehrpersonen) verfügen über moderne und attraktive Arbeitsplätze.

Legislaturziel 4: Die Schulinfrastruktur ist zeitgemäss und der wachsenden Bevölkerung angepasst.

Legislaturziel 5: Die Schulen verfügen über ein bedarfsgerechtes ausserschulisches Betreuungsangebot.

Legislaturziel 6: Die neue Abteilung Gesellschaft und Soziales ist etabliert.

Legislaturziel 7: Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit ist weiterentwickelt.

Legislaturziel 8: Die Begegnungsräume in der Gemeinde sind aufgewertet, werden genutzt und geschätzt.

Legislaturziel 9: Sicherheit und Schutz der Bevölkerung ist gewährleistet.

Alle Legislaturziele orientieren sich an einem ausgewogenen Finanzhaushalt der Gemeinde Zell. Die finanztechnischen Massnahmen sind im Finanz- und Aufgabenplan (FAP) enthalten. Der FAP ist öffentlich und wird der Gemeindeversammlung jährlich anlässlich der Budget-Gemeindeversammlung im November zur Kenntnis gebracht.