Aufhebung allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Zell
Der Gemeinderat Zell hat mit Zirkularbeschluss Nr. 2026-197 vom 27. August 2026 das Feuerverbot im Siedlungsgebiet der Gemeinde Zell per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Das kantonal angeordnete Verbot für offene Feuer im Wald und Waldesnähe bleibt bestehen.
Da die Natur immer noch ein Feuchtigkeitsdefizit aufweist, ist grosse Vorsicht unerlässlich:
- Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen (auch nicht im Garten); allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
- Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
- Feuer nur in genügendem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern und Gebüschen entfachen.
- Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
- Keine brennenden Raucherwaren wegwerfen.
Zugehörige Objekte
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| GRB Nr. 2026-197 vom 27.08.2026 (Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Zell, Aufhebung, Zirkularbeschluss) (PDF, 85 kB) | Download | 0 | GRB Nr. 2026-197 vom 27.08.2026 (Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Zell, Aufhebung, Zirkularbeschluss) |
| Entwurf ePublikation vom 29.08.2026 (Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Zell, Aufhebung, Zell (ZH)) (PDF, 95 kB) | Download | 1 | Entwurf ePublikation vom 29.08.2026 (Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Zell, Aufhebung, Zell (ZH)) |