Kollbrunn
In einer angenehmen Wanderung durch das liebliche Bäntal hinauf gelangt man zur grössten Tuffsteinablagerung im Kanton Zürich. Herrührend von den Quellen, die nordwestlich Oberlangenhard aus dem Moränenschutt austreten, fliesst kalkhaltiges Wasser über einen 60 Meter hohen Abhang ins Bäntal hinunter und scheidet an der Luft jenen Kalk aus, der sich als poröses, aber sehr hartes Gestein ablagert.

Der Name „Tüfels-Chilen" rührt von einer Grotte her, die sich bei diesen Vorgängen gebildet hatte, jedoch durch Abbau zerstört worden ist, den man schätzte den wetterbeständigen Tuffstein als Baumaterial, nicht zuletzt für Kirchtürme. So besteht der im Jahre 1794 umgebaute und dem Südturm angeglichene Nordturm der Stadtkirche Winterthur in seinen Obergeschossen aus Bäntaler Tuffstein. Heute beeindruckt im einstigen Steinbruch der treppenartige, mit Moos überwachsene Hang, über welchen ein kristallklares Wasser zu Tale plätschert.

Ohne Zweifel wurden im besagten Tuffsteinbruch „Tüfels-Chilen" schon Steine weit vor den ersten schriftlichen Erwähnungen des späteren 17. Jahrhunderts abgetragen.

1722 verkaufte Schulmeister Marx Wirth von Oberlangenhard zusammen mit seinem Vater Hans Ulrich eine halbe Jucharte „Steinbruch" an die Stadt Winterthur.
Beim bescheidenen Verkaufspreis von 30 Gulden blieben "Holz und Boden" weiterhin im Besitz von Wirth, „einzig nur die Stein, so sich in diesem Stuck befinden, sollen der Stadt zustehen. Dagegen verpflichteten sich die Wirth, Winterthur „Weg und Strasse" zum Bruch herzustellen und zu gewährleisten". Weiter heisst es im Grundprotokoll: „Auch wann die Herren Käufer (Schultheiss und Rat) ein Waagbaum by Brechnung der Steinen nötig, sie ein solchen in des Verkäufers Holz ungesperrt hauen mögen." Aus der Beschreibung der Anstösser erfahren wir die übrigen Teilhaber des Bruches: es waren der Schlatter Müller Hans Jakob Müller und der Elgger Meisenwirt Trachsler. Das Kaufgeschäft sollte die eifersüchtige Obrigkeit in Zürich auf den Plan rufen.

1726 liess diese durch das Grafschaftsgericht Kyburg feststellen, dass Steinbrüche zum staatlichen Regalbereich gehörten und der Kauf durch Winterthur eigentlich unzulässig gewesen sei. Doch angesichts der Armut der Verkäufer liess man es dabei bewenden. Immerhin behielt man sich das Regal vor und damit das Recht, jederzeit Steine für staatliche Gebäude und Strassen zu beziehen. In diesem Zusammenhang, im Jahre 1726, erschien übrigens erstmals die Bezeichnung „Teufelskirche". Dieser Name wurde wohl von der äusseren Erscheinungsform des durch Quellwasser abgelagerten Tuffsteins abgeleitet.

Winterthur liess seinen Teil des Bruches im Akkord ausbeuten. In einem Vertrag von 1783 legte man den Akkord für zwei Arbeiter auf 6 Schilling pro Kubikschuh ordentlich behauenen Steines fest.
Tüfels-Chilen

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Name
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