Das Parkieren in der Gemeinde Zell ist grundsätzlich bewilligungspflichtig und in der Parkierverordnung geregelt.

Beim Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der Parkzonen, welche mit einer Maximalparkdauer von 6 Stunden belegt sind, ist zwingend die Parkscheibe im Fahrzeug zu hinterlegen. Werden Fahrzeuge länger als 6 Stunden abgestellt, kann dafür eine Parkbewilligung beantragt werden.
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Wo keine speziellen Zonen, Parkplätze oder Parkverbote signalisiert sind, ist das Parkieren auf weiss markierten Parkplätzen oder wenn keine markierten Parkfelder vorhanden sind, gemäss den Bestimmungen der Strassenverkehrsgesetzgebung - mit Ausnahme der Nachtparkierung - unentgeltlich.

Mit diesem Link können Sie eine Parkbewilligung beantragen: https://zell.parkkarten.online

Als Grundlage für das Parkieren gilt die Parkierverordnung der Gemeinde Zell.

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