• Neu ab 1. Januar 2025: Der Fachbereich "Gesundheit & Alter" wurde vom Gemeinderat zur offiziellen Bedarfsbescheinigungsstelle der Gemeinde Zell ernannt

    Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat im Mai 2024 diverse Anpassungen in der Zusatzleistungsverordnung (ZLV) verabschiedet. Seit Januar 2025 ist der Fachbereich Gesundheit & Alter die damit im Zusammenhang stehende offizielle Bedarfsbescheinigungsstelle der Gemeinde Zell. Mit der ZLV soll die Selbstbestimmung und Autonomie gefördert und so Heimeintritte hinausgezögert oder gar vermieden werden. Ein Betreuungsbedarf trifft oft vor dem Pflegebedarf auf. Unterstützung in der Hauswirtschaft, psychosoziale Betreuung, Entlastungsdienst, Mahlzeitendienst / Mittagstisch, Hilfsmittel wie Notruf etc, sind unter anderem Betreuungsleistungen, welche neu stärker mitfinanziert werden. In individuellen Beratungsgesprächen – auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause - werden Ihre Bedürfnisse ermittelt und Ihnen entsprechende Möglichkeiten aufgezeigt.

    Für weitere Informationen oder ein unverbindliches Beratungsgespräch steht Ihnen unsere Altersbeauftragte, Frau Silvia Ammann, Tel. 052 397 03 30, silvia.ammann@zell.ch, gerne zur Verfügung.
     

  • Ab Sommer 2025 hat die Gemeinde Zell eine eigene Offene Kinder- und Jugendarbeit.