Abmeldung (Wegzug)
Wir bitten Sie sich innert 14 Tagen nach Wegzug bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen vorzuweisen:
Schweizerische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige
Schweizerische Staatsangehörige
- Schriftenempfangsschein
- bei Wegzug ins Ausland ist die persönliche Vorsprache notwendig (bitte um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt Zell, Telefon 052 397 03 06, ca. 2 Monate vor Abreise)
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis im Original
- bei Wegzug ins Ausland ist die persönliche Vorsprache notwendig (bitte um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt Zell, Telefon 052 397 03 06, ca. 2 Monate vor Abreise)
Preis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.