Der Heimatschein gibt Auskunft über die Heimatzugehörigkeit von Schweizer Staatsangehörigen. Der Heimatschein dient der Einwohnerkontrolle als Grundlage zur Erfassung der Personalien und ist bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt. Beim Umzug wird der Heimatschein in die neue Wohnsitzgemeinde verlegt. Bei Namens-, Zivilstands- oder Heimatortsänderungen muss der Heimatschein erneuert werden. Für die Ausstellung des Heimatscheines ist das Zivilstandsamt des Heimatortes zuständig.
Sie besuchen unseren Webauftritt mit dem Internet Explorer. Dieser veraltete Browser stellt die Webseiten möglicherweise nicht korrekt dar und kann Sicherheitsprobleme verursachen. Am besten wechseln Sie sofort auf einen aktuellen Browser wie Google Chrome, Microsoft Edge, Safari, Firefox oder Opera.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich mit dem Internet Explorer leider nicht darstellen. Der Internet Explorer stellt einige Webseiten nicht korrekt dar und kann Sicherheitsprobleme verursachen. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser wie Google Chrome, Microsoft Edge, Safari, Firefox oder Opera.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.