Baugesuch
Unser Bausekretär berät Sie bei der Planung von Bauvorhaben und bei der Einreichung eines Baugesuches. Der Bereich Planung und Bau führt das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Einreichung des Baugesuchs bis zur Baubewilligung durch und koordiniert dieses mit den weiteren zuständigen kantonalen Stellen. Ausserdem werden alle nötigen bau- und feuerpolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung durchgeführt. Bei Unklarheiten über die Baubewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft. Die entsprechenden Baugesuchsformulare können hier bezogen werden.
Verfahrensarten
Das baurechtliche Verfahren kennt zwei Verfahrensarten, nämlich:
Ordentliches Verfahren
- Für bedeutende Vorhaben
- Rechte Dritter können berührt werden
- Aussteckung und Ausschreibung
Das ordentliche Verfahren gilt für alle grösseren Bauprojekte, bei denen neben den Interessen der Gesuchstellenden auch solche von Dritten (Nachbarn, Natur- und Heimatschutzverbände usw.) berührt werden könnten. Das Vorhaben ist deshalb mit einem Baugespann oder Bauprofil auszustecken und in den amtlichen Publikationsorganen (Der Tössthaler, Amtsblatt des Kantons Zürich) auszuschreiben.
Anzeigeverfahren
- Für Vorhaben untergeordneter Bedeutung
- Nach der Beurteilung des örtlichen Bauamts werden keine Rechte Dritter berührt oder deren Einverständnis liegt vor
- Keine Aussteckung und Ausschreibung notwendig
Das Anzeigeverfahren gilt für kleinere Bauvorhaben wie z.B. Vordächer, Balkone, Kamine, Dachflächenfenster, Veränderungen von Fassadenöffnungen, Reklamen etc. Der Bereich Planung und Bau entscheidet, ob das Anzeigeverfahren zur Anwendung gelangt.
Verfahrensablauf
Alle Baugesuche und Gesuche um Erteilung weiterer für die Ausführung des Bauvorhabens notwendigen Bewilligungen sind in der nötigen Anzahl beim Bereich Planung und Bau Zell einzureichen.
Der Bereich Planung und Bau prüft, ob die Unterlagen und die Aussteckung den Vorschriften entsprechen, andernfalls ordnet es innert drei Wochen die Änderung oder Ergänzung an.
Wird das ordentliche Verfahren durchgeführt, wird das Bauprojekt mit den nötigen Angaben über Ort und Art des Vorhabens sowie über die Gesuchstellenden in den öffentlichen Publikationsorganen publiziert. Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen öffentlich auf. Sollen Rechte aus einem Bauvorhaben geltend gemacht werden (Rekurse), so ist beim Bereich Planung und Bau Zell während der 20-tägigen Auflagefrist der baurechtliche Entscheid zu verlangen. Wer diesen Entscheid nicht fristgemäss verlangt, hat jegliches Rekursrecht verwirkt.
Nach der Vorprüfung trifft die Planungs- und Baukommission ev. in Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die baurechtlichen Entscheide. Die Behandlungszeit beträgt in der Regel nicht länger als 2 Monate.
Das Anzeigeverfahren endet 30 Tage nach Vorliegen der vollständigen Gesuchsunterlagen.
Baubewilligungen sind 3 Jahre gültig. Der Fristenlauf beginnt, sobald der baurechtliche Entscheid rechtskräftig ist.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Planung und Bau | 052 397 03 15 | bauamt@zell.ch |