Alle Zürcher Gemeinden sind verpflichtet, eine BZO zu erlassen. Sie sind dabei an die kantonalen Vorgaben des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der dazugehörigen Verordnungen gebunden. Diese regelt vor allem die Überbaubarkeit und die Nutzweise der Grundstücke. Die räumliche Darstellung der Festlegung erfolgt im Zonenplan, die sachliche Regelung in der Bauordnung. Die rechtsgültige Zeller Bauordnung (Ordnungsnummer 700.1) und der Zonenplan (Ordnungsnummer 700.2) sind in der kommunalen Rechtssammlung elektronisch abrufbar.

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