Abgabetermin für die Einreichung der Steuererklärung ist der 31. März. Zusätzliche Formulare können am Schalter des Gemeindesteueramts oder über den Online-Schalter bezogen werden. Falls Sie den Abgabetermin nicht einhalten können, kann beim Steueramt vor Ablauf der Frist ein Fristerstreckungsgesuch bis längstens 30. November gestellt werden. Das Fristerstreckungsgesuch kann auch via Online-Schalter gestellt werden. Es werden keine Bestätigungen versandt.

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